Angebot

Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren

Lassen Sie sich von uns in den Bereichen Erbrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kompetent beraten.

Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Sie im Falle des Verlustes der Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit in bestimmten oder allen Angelegenheiten vertritt. Damit können Sie einer allfälligen Erwachsenenvertretung vorbeugen.

Mit einer Patientenverfügung erklären Sie, dass in einer bestimmten Krankheitssituation die von Ihnen gewünschten lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollen.

Anders als im klassischen Vertragsrecht gilt bei letztwilligen Verfügungen oft: Weniger ist mehr! Klare und verständliche Formulierungen sind bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung oberstes Gebot.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen. Auch Pflichtteil, Pflichtteilsminderung und Enterbung sowie Erbverzichts- und Pflichtteilsverzichtsverträge müssen bedacht und ausführlich besprochen werden. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung, stellen die richtigen Fragen, beurkunden und verwahren diese Urkunden für Sie.

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